Kinderschutz beim TSV Kürnbach

Sport ist das beliebteste Hobby – besonders bei Kindern. Mehr als zwei Millionen Kinder und Jugendliche sind z.B. Mitglied in einem Fußballverein. Damit sie unbekümmert ihrer großen Leidenschaft nachgehen können, ist es wichtig, dass wir im Verein ein Kinderschutz-Konzept entwickeln und dieses auch leben. Mittlerweile sind Vereine auch durch das
Bundeskinderschutzgesetz dazu verpflichtet. Uns war es wichtig, hier sehr transparent vorzugehen. 

Wichtig: Es geht nicht darum, Menschen unter Generalverdacht zu stellen! Tausende von Trainer*innen und Betreuer*innen
leisten in ganz Deutschland und bei uns in Kürnbach unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit und übernehmen in vorbildlicher Art und Weise Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Im Schutz der Gemeinschaft existieren in Einzelfällen aber auch Gefahren durch Menschen, die ihre Rolle im Sportverein missbrauchen. Dem gilt es, vorzubeugen. 

Neben den Verhaltensregeln und klaren Leitlinien im Krisenfall, müssen bei uns alle Betreuer*innen und Trainer*innen alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen.

Vertrauenspersonen:
Ansprechpartner aus der Vorstandschaft: Marcel Genc |  marcel.genc@tsv-kuernbach.de
Ansprechpartner außerhalb der Vorstandschaft: Friedrich Baier  | friedrichbaier70@gmail.com 

Verhaltensregeln

Die Trainer*innen und Betreuer*innen des TSV Kürnbach 1903 e.V. leben den Verhaltenskodex unseres Vereins und verpflichten sich zu den erarbeiteten Verhaltensregeln im Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen: 

01 – KÖRPERLICHE KONTAKTE Körperliche Kontakte zu unseren jungen Mitgliedern, z.B. Ermunterung, Gratulation oder Trösten, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn der Spieler diese nicht wünscht. 

02 – DUSCH- UND UMKLEIDESITUATIONEN Wir duschen nicht gemeinsam mit unseren Aktiven. Wir fertigen kein Foto- oder Videomaterial von den Aktiven beim Duschen oder Umkleiden an. 

03 – UMGANG MIT FOTO- UND VIDEOMATERIAL Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nicht über die sozialen Medien verbreitet. Bei Ausnahmen holen wir uns die Freigabe der Eltern. 

04 – MASSNAHMEN MIT ÜBERNACHTUNGEN Wir übernachten nicht mit unseren Spielern in gemeinsamen Zimmern. Vor dem Betreten der Zimmer der jungen Mitglieder klopfen wir an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir alleine mit einem Spieler in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, lassen wir die Türen geöffnet. 

05 – MITNAHME IN DEN PRIVATBEREICH Unsere Kinder und Jugendlichen nehmen wir nicht in unseren Privatbereich, z.B. in unsere Wohnung, unser Haus, unseren Garten etc., mit, ohne dass nicht mindestens eine zweite erwachsene Person anwesend ist. Maßnahmen mit Übernachtungen finden nicht in unserem Privatbereich statt. 

06 – PRIVATGESCHENKE Auch bei besonderen Erfolgen einzelner Kinder und Jugendliche machen wir keine individuellen Geschenke. Keiner erhält eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung, z.B. das nicht durch die Leistung bedingte Versprechen auf einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten usw. 

07 – GEHEIMNISSE, VERTRAULICHE INFORMATIONEN Wir teilen mit unseren Kindern und Jugendlichen keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen. 

08 – EINZELTRAININGS Einzeltrainings führen wir nur durch, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist. 

09 – TRANSPARENZ IM HANDELN Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einem weiteren Trainer, Betreuer oder Mitarbeiter des Vereins abzusprechen.

Vorgehen im Ernstfall

AUFGABEN DES ANSPRECHPARTNERS (ANLAUFSTELLE) 

Erstkontakt – Der Ansprechpartner steht allen Beteiligten als erste Anlaufstelle zur Verfügung, z.B. zur Aufnahme von Beschwerden, Sorgen und Ängsten und Weiterleitung dieser an
die richtigen Stellen. 

Eigene Konfliktlösung – Einfache Konflikte, z.B. eine Beschwerde über grenzverletzende Ausdrucksweisen eines Trainers, kann der Ansprechpartner z.B. durch das Moderieren eines
Gesprächs oder die Vermittlung einer Weiterbildung selber lösen.

Externe Stellen einschalten – Bei einem ernsten Konflikt oder gar dem Verdacht strafbaren Handelns darf der Ansprechpartner selber unter keinen Umständen tätig werden. Seine
Aufgabe besteht einzig und allein darin, unverzüglich die Anlaufstelle des Landesverbandes oder – nach eigener Wahl – eine andere externe Anlaufstelle (z.B. LSB, Opferschutzorganisation) oder unmittelbar die Polizei ein zuschalten. Alle weiteren Schritte erfolgen durch diese.


GRUNDSÄTZE DES VERFAHRENS


Wird ein Verdacht gegen eine konkrete Person bekannt, gelten einige wenige, aber wichtige Grundsätze, die ab dem ersten Moment bei allen Veranlassungen zu beachten sind:


Opferschutz – Das Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles unterbleiben, was dem Opfer schaden und eine weitere Traumatisierung auslösen könnte.


Beschleunigung – In einem Krisenfall können schon Stunden zählen. Lieber zehnmal zu viel externe Hilfe holen als einmal zu wenig.


Vertraulichkeit – Die Weitergabe von Informationen an unbeteiligte Dritte (andere Trainer, Presse) oder gar den potenziellen Täter kann weitere Ermittlungen, z.B. durch Polizei oder Staatsanwaltschaften, gefährden. Informiert werden sollte aber stets der im Vorstand sitzende Vereinsverantwortliche für den Kinderschutz.


Persönlichkeitsschutz – Solange nichts bewiesen ist, muss jede Äußerung über die Verdachtsmomente gegenüber Dritten unterbleiben. Auch die Rechte des (möglichen) Täters
müssen beachtet werden.

 

Anonyme Meldestelle

Du oder dein Kind seid selbst Opfer oder ihr habt was Auffälliges wahrgenommen. Hier kannst du (auch anonym) einen Hinweis geben:

 

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